Häusliche Krankenpflege
| • Häusliche Pflege z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität • Beratungsbesuch Pflegestufe I und II: halbjährlich Pflegestufe III: vierteljährlich • Behandlungspflegen nach ärztlicher VO z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamente setzen, Kompressionsstrümpfe anziehen • Urlaubs und Verhinderungspflege wenn Pflegeperson aufgrund Krankheit oder Erholungsurlaub verhindert ist |
• Hauswirtschaftliche Versorgungen z.B. Reinigung der Wohnung, Einkaufen • Betreuungleistung bei erheblichem Betreuungsbedarf für Pflegebedürftige mit Demenz oder geistiger Behinderung kann die Pflegekasse zusätzliche Leistungen übernehmen, maximal 460 € pro Jahr • Zusammenarbeit mit Ihren Hausärzten, Angehörigen, Ihrer Apotheke und andere Institutionen. |